Opitz-Neubauer-Stiftung

Stiftungszweck

  1. Die Opitz-Neubauer-Stiftung dient der zusätzlichen sozialen und selbstlosen Unterstützung von bedürftigen und erkrankten Feuerwehr-Einsatzkräften und deren Angehörigen, vor allem im Freistaat Thüringen. Dieser Zweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass im Dienst verunglückten Feuerwehreinsatzkräften oder Feuerwehreinsatzkräften, welche sich im Dienst eine Krankheit zugezogen haben und dadurch in Not geraten sind, bzw. deren Hinterbliebenen nach Maßgabe der Stiftungsbestimmungen finanzielle Unterstützung gewährt wird.
     

  2. Zweck der Stiftung ist weiterhin die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen der Jugendfeuerwehren, die aus sozial schwachen Familien stammen. Ihnen soll durch die Unterstützung nach Maßgabe der Stiftungsbestimmungen die Teilnahme an kostenpflichtigen Angeboten der Jugendfeuerwehren ermöglicht werden, wenn die Teilnahme ansonsten nur sehr schwer bzw. ohne zusätzliche finanzielle Unterstützung nicht möglich ist. Diese Förderung durch die Opitz-Neubauer-Stiftung soll die soziale Ausgrenzung und die damit verbundene fehlende Teilhabe dieser Kinder und Jugendlichen an der Gesellschaft durch Gewährung eines Zuschusses abmildern.
     

  3. Die Stiftung kann weiterhin Einsatzkräfte der Feuerwehr bei der Bewältigung besonders belastender Einsatzerfahrungen unterstützen, z. B. bei Konfrontation mit getöteten Opfern, schweren Verkehrsunfällen oder dem Massenanfall von Verletzten. Die Stiftung kann hierzu auch geeignete Präventionsmaßnahmen und Begleitangebote (z. B. durch qualifizierte Notfallseelsorge bzw. Notfallnachsorge) unterstützen.

 

Gründungsgeschichte

Während eines Brandeinsatzes an einem Futtermittelsilo in Niederpöllnitz ereignete sich am 15. August 2003 ein schweres Explosionsunglück, in dessen Folge zwei Feuerwehrangehörige getötet und mehrere weitere Feuerwehrmänner verletzt wurden. Nach der großen Anteilnahme und Spendenbereitschaft für die Angehörigen der getöteten Kameraden und die Verletzten entschied sich der Verband mit der Stiftung auch anderen Kameradinnen und Kameraden bzw. die Angehörigen der Feuerwehrangehörigen, die im Einsatz verunglücken oder infolgedessen erkranken, zu unterstützen.

 

Zum Gedenken an die beiden getöteten Kameraden Winfried Opitz und Holger Neubauer trägt die am 24. April 2004 gegründete Sozialstiftung des Thüringer Feuerwehr-Verbandes deren Namen.

 

Zum 1. Juli 2012 wurde die Opitz-Neubauer-Stiftung auf Beschluss der 84. Verbandsversammlung aus dem Thüringer Feuerwehr-Verband herausgelöst und von der Thüringer Stiftungsaufsicht als eigenständige Stiftung anerkannt. Nunmehr ist sie eine selbstständige rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Die Stiftung verfolgt sowohl gemeinnützige als auch mildtätige Zwecke.

 

Spendenkonto

 

Spenden und Zustiftungen für die Opitz-Neubauer-Stiftung können an folgende Bankverbindung überwiesen werden:

 

Opitz-Neubauer-Stiftung
IBAN   DE22 8205 1000 0125 1241 12
BIC      HELADEF1WEM
Konto 125 124 112
BLZ     820 510 00
Bank   Sparkasse Mittelthüringen, Erfurt

 

www.opitz-neubauer-stiftung.de